Für jede mir anvertraute Urkunde gilt: Höchste Sorgfalt im Umgang mit dem Original, persönliche Bearbeitung, strenge Schweigepflicht über alle Inhalte und Begleitinformationen.

stempelSeit dem 4. April 1990 bin ich unter der Geschäftsnummer E 3162-301 U als öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin für die englische Sprache in Baden Württemberg beim Landgericht Karlsruhe eingetragen. Sie bekommen bei mir beglaubigte Übersetzungen für die Sprachrichtungen

Englisch - Deutsch
Deutsch - Englisch.

Bei Übersetzungen ins Englische ziehe ich je nach Zielland und nach vorheriger Absprache mit Ihnen im Einzelfall muttersprachliche Kollegen hinzu. Auch bei diesen Übersetzungen stehe ich für die Richtigkeit und Vollständigkeit mit meiner Unterschrift und meinem Stempel gerade.

Urkunden und Zeugnisse von oder für Behörden, zum Beispiel aus:

Abu Dhabi, Ägypten, Arabische Emirate, Äthiopien, Australien, China, Deutschland, England, Iran, Indien, Indonesien, Irland, Kamerun, Kanada, Kenia, Lettland, Mexiko, Neuseeland, Nigeria, Österreich, Pakistan, Philippinen, Schweden, Singapur, Spanien, Südafrika, USA.

Auf Wunsch mit notarieller Beglaubigung und Überbeglaubigung bzw. Apostille des Landgerichts Karlsruhe.

Aufgrund meiner Spezialisierung auf medizinische Übersetzungen habe ich besondere Erfahrung mit der beglaubigten Übersetzung der nötigen Dokumente für Ärzte, die in Deutschland als Mediziner Fuß fassen möchten, aber auch für Ärzte, die ins Ausland gehen.

Urkundenübersetzungen DE-EN und EN-DE:

  • Abiturzeugnis
  • Adoptionspapiere
  • Approbation
  • Arbeitszeugnis
  • Erbschein
  • Führerschein
  • Führungszeugnis
  • Geburtsurkunde

 

  • Heiratsurkunde
  • Ledigkeitsbescheinigung
  • Nachlassdokumente
  • Praktikumsnachweis
  • Scheidungsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Testament
  • Zeugnis

Preiskalkulation - Urkunden und Zeugnisse

Urkunden und andere beglaubigte Dokumente werden nach den tatsächlich entstehenden Zeilen in der Zielsprache berechnet. Eine Zeile umfasst 55 Anschläge inklusive Leerzeichen. Der Zeilenpreis richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad. Die Abrechnung erfolgt gemäß JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz). 

Eventuelle Versandkosten, Einschreibegebühren oder Kosten für eine Überbeglaubigung durch Notar und Landgericht werden separat ausgewiesen, ebenso die gesetzliche Umsatzsteuer.

Gern erstelle ich Ihnen vorab einen unverbindlichen Kostenvoranschlag - schicken Sie mir einfach einen Scan von Ihrem Dokument.

Kontakt

Imke Brodersen
Telefon: +49 (0) 7243 - 76 55 767
E-Mail: info@ib-trans.de

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