Gemäß Rahmenvereinbarung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V. wird die Leistung von Literaturübersetzern, Autoren und Lektoren nach Normseiten vergütet.
Darüber hinaus sind Übersetzer angemessen am Erfolg (Absatz) eines von ihnen übersetzten Werks und an den Nebenerlösen zu beteiligen.
Die Normseite umfasst 30 Zeilen à maximal 60 Anschläge (inklusiv Leerzeichen), Zeilenverlauf wie im Original. Hier geht es zur Normseitendefinition des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
Die Vergütung pro Normseite hängt insbesondere von der sprachlichen und/oder inhaltlichen Schwierigkeit des Werks ab und wird für jedes Werk über einen Übersetzervertrag zwischen Verlag und Übersetzerin vereinbart. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich gezahlt.
Interessante Ausführungen zur Kalkulationsgrundlage, die für Übersetzer ebenso zutreffend sind, finden Sie beim Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren.